Institutionelle Schutzkonzepte

Ziel ist es, dass jede Seelsorgeeinheit und kirchliche Institution ein institutionelles Schutzkonzept zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch erarbeitet.

Folgende Felder beinhaltet ein institutionelles Schutzkonzept: 

  • Personalauswahl und Personalentwicklung
  • Verhaltenskodex
  • Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen
  • Beratungs- und Beschwerdewege
  • Nachhaltige Aufarbeitung
  • Qualitätsmanagement
  • Aus- und Fortbildung

Im Dekanat Balingen beginnen die Seelsorgeeinheiten im Jahr 2022 mit der Arbeit an den Schutzkonzepten.

Informationen erhalten Sie in der Dekanatsgeschäftsstelle oder über die Stabstelle Prävention unter praevention.drs.de.

Video-Tutorial: "Wie erstelle ich ein Schutzkonzept?"

Für Kirchengemeinden und Institutionen gehört es zur Präventionsarbeit, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Um die Verantwortlichen dabei zu unterstützen, hat das „Institut für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kinder -und Jugendschutz im Bistum Trier ein etwa dreiminütiges Video-Tutorial entwickelt,  das die Fragen in einfacher, prägnanter und unterhaltsamer Weise beantworten will.

Weitere Informationen und den Zugriff auf das Video finden Sie hier.